Notar und Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
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Familienrecht
Im Rahmen der Forderungseinziehung offener Rechnungen für Gewerbetreibende betreuen wir Ihr Unternehmen von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung gegenüber Ihrem Schuldner.
Soweit die außergerichtlichen Zwangsmittel Ihren Schuldner nicht zum Forderungsausgleich bewegen, werden Ihre Forderungen gerichtlich geltend gemacht und tituliert. Hierbei steht im Vordergrund, dass Ihr Unternehmen nur mit den nötigsten Anfragen belastet wird. In der Regel wird erst das gerichtliche Mahnverfahren mit dem Ziel, einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten, eingeleitet.
Erforderlichenfalls wird das gerichtliche Prozessverfahren bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils durchgeführt. Bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels leiten wir für Sie die Zwangsvollstreckung ein, bei der je nach Absprache alle möglichen Vollstreckungsmittel und -androhungen gegenüber dem Schuldner ausgeschöpft werden, die sich in unserer Praxis als notwendig und/oder aussichtsreich aufgezeigt haben.
Sollten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, überwachen wir für Sie die Fristen, nach deren Ablauf erneute Vollstreckungsversuche eingeleitet werden können. Während dieser Zeiträume werden die Schuldner von uns regelmäßig unter Androhung neuer Vollstreckung auf das Fortbestehen der Zahlungsverpflichtungen hingewiesen.