Notar und Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin
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Familienrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Familienrecht
Im Bereich des Erbrechts stehen nicht nur Streitigkeiten über die Stellung als Erbe und die Auseinandersetzung unter Erben im Vordergrund der Beratung.
Um für die Erben kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden, die gegebenenfalls vor Gericht ausgetragen werden und zu Zerwürfnissen in der Familie führen können, bieten wir Ihnen eine intensive Beratung zur Regelung Ihres Nachlasses an.
Im Zuge dieser Beratung können eine Vielzahl von Dingen geregelt werden:
Bei der Aufstellung und Verfassung erbrechtlicher Verfügungen sichert unsere anwaltliche Beratung ab, daß von Privat- und Geschäftsleuten verfaßte Testamente auch tatsächlich wirksam sind, den wirklichen Willen wiedergeben und effektive Regelungen treffen.